Warme Kleidung statt Luftfilter

Klassenräume müssen nicht mit Luftfiltern ausgerüstet werden, damit eine Mindestraumtemperatur von 20 Grad Celsius eingehalten werden kann. Darauf haben Schüler keinen Anspruch, entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster (Az.: 12 B 1683/21 vom 14.02.2022). Ein Schüler hatte dagegen geklagt, dass durch das häufige Lüften im Winter die Raumtemperatur in den Klassenräumen unter 20 Grad sinkt. Er verlangte von den Schulträgern in seinen Eilanträgen Gefährdungsbeurteilungen sowie technische Schutzmaßnahmen. Seine Klagen blieben jedoch erfolglos. Zwar würden die Technischen Regelungen für Arbeitsstätten für leichte sitzende Tätigkeiten eine Mindesttemperatur von 20 Grad vorsehen. Ausnahmen seien aber mit Blick auf den Corona-Infektionsschutz gerechtfertigt, argumentierte das Gericht. Zudem sei es zumutbar, wärmere Kleidung zu tragen.

Ansprechpartnerinnen für Fragen des Kita- und Schulrechts in unserer Praxis sind die Rechtsanwältinnen Dr. Beate Schulte zu SodingenFranziska Wilke, Luisa Wittner und Juliane Meyer.

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