Online-Seminar zum Vergaberecht bei Kindertageseinrichtungen

Wenn Kommunen Kindertagesstätten selbst betreiben, bestehen nur wenige Berührungspunkte zum Vergaberecht. Möchte die Gemeinde einem freien Träger aber ein Grundstück mit der Verpflichtung zur Verfügung gestellt, dass er dort eine Kindertagesstätte errichtet, kann es sich um eine Baukonzession handeln. In diesen Ausnahmefällen muss die Kommune die Regeln über Konzessionsvergaben anwenden. Außerdem kann ein so genannter Dienstleistungsauftrag vorliegen, wenn eine Kommune Räumlichkeiten und Ausstattung für eine Kindertageseinrichtung bereit hält und der freie Träger hinzugezogen wird, um das Personal zu stellen.

Kommunen und freien Trägern, die nach diesen Mustern bei der Gründung und dem Betrieb neuer Einrichtungen zusammenarbeiten wollen, empfiehlt Rechtsanwalt Dr. Benjamin Grimm, sich mit den entsprechenden Vorschriften des Vergaberechts zu beschäftigen. In dem 60-minütigen Video erklärt er praxisbezogen, wo etwaige Fallstricke lauern und welche Besonderheiten zu beachten sind.

 

Ansprechpartner für alle Fragen des Vergaberechts in unserer Praxis ist Rechtsanwalt Janko Geßner. Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann und Rechtsanwältin Dr. Beate Schulte zu Sodingen beraten kommunale und freie Träger von Kindertageseinrichtungen zu Fragen der Betriebserlaubnis und Finanzierung.

 

 

 

 

 

 

 

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