Weitere Beitragsfreiheit für Kita-Besuch noch für 2023 geplant

In Brandenburg soll vom 01.08.2023 an auch für das vorletzte Kita-Jahr kein Beitrag mehr erhoben werden. Das hat das Kabinett am 25.04.2023 beschlossen, der Landtag muss auch noch darüber abstimmen.

Bereits seit dem 01.08.2018 ist das letzte Kita-Jahr (Vorschuljahr) beitragsfrei. Nun soll ab dem Kita-Jahr 2024/2025 bereits ab dem dritten Lebensjahr kein Beitrag mehr für den Kita-Besuch erhoben werden. Dieser Trend, den Kita-Besuch weitgehend kostenfrei zu gestalten, ist seit einigen Jahren in vielen Bundesländern zu beobachten. Auf diese Weise soll die Chancengleichheit in der Bildung gestärkt und die Eltern finanziell entlastet werden. Allerdings steht infrage, ob der finanzielle Ausgleich für die Einrichtungsträger in der notwendigen Höhe erfolgt. Derzeit erhalten Einrichtungsträger einen pauschalen Ausgleich von 125 € pro Kind und Monat für die entgangenen Elternbeiträge. Dieser Pauschalsatz soll nach den Angaben des Bildungsministeriums jetzt erneut evaluiert werden. Dabei sieht der derzeitige Gesetzesentwurf bereits jetzt eine geringere Pauschale von lediglich 105 € pro Kind und Monat für die entgangenen Elternbeiträge vor.

„Die Beitragsbefreiung ist grundsätzlich zu begrüßen“, sagt Rechtsanwältin Dr. Beate Schulte zu Sodingen, „Allerdings müssen freie wie kommunale Einrichtungsträger auskömmlich refinanziert werden. In Anbetracht der derzeitigen Herausforderungen durch den Ukraine-Krieg und die Wirtschaftskrise gilt dies umso mehr. Die Elternbeiträge sind letztlich die einzige Einnahmequelle, die außerhalb der öffentlichen Förderung besteht.“

Ansprechpartnerinnen für Fragen des Kita- und Schulrechts in unserer Praxis sind die Rechtsanwältinnen Dr. Beate Schulte zu Sodingen und Franziska Wilke.

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