Wie politisch dürfen Beamte sein?

Verfassungstreu und neutral müssen Beamte sein. Auf diese anerkannten Grundsätze wird immer wieder verwiesen, wenn besondere Ausnahmefälle von der Öffentlichkeit wahrgenommen werden.  Jetzt hat sich Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann in einem Beitrag für die Legal Tribune Online kritisch mit den jüngsten Plänen des Bundesinnenministers Horst Seehofer auseinandergesetzt. Dieser will klären lassen, wie mit Beamten umzugehen ist, die sich in einer extremistischen Gruppierung engagieren. Nach Auffassung von Herrmann besteht jedoch weder eine Unklarheit noch ein Regelungsbedarf zu dieser Frage. Er legt dar, dass sich die Kriterien in der Praxis bewährt haben und in der Rechtsprechung gut anwendbar sind. Seinen Artikel lesen Sie hier. Noch ausführlicher behandelt er das Thema „Äußerungen von Beamten im Konflikt mit Dienstpflichten“ in seinem Aufsatz für die Fachzeitschrift „Die Verwaltung“ Nr. 51 (2018), Seite 265ff.

Ansprechpartner für alle Fragen des öffentlichen Dienstrechts in unserer Praxis ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann.

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