Windenergie: Belange der Verteidigung müssen geprüft werden

Die Stadt Hameln muss die Genehmigung für drei Windkraftanlagen zurücknehmen. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Hannover entschieden (Az.: 12 A 828/17 vom 06.12.2018). Die Bundeswehr hatte sich gegen das Vorhaben gewandt, weil die geplanten Anlagen auf einer Fläche errichtet werden sollten, in der auch eine von insgesamt sechs Ausbildungsstrecken ihres internationalen Hubschrauberausbildungszentrums verläuft. Das Gericht bestätigte nun, dass die Windkraftanlagen bauplanungsrechtlich unzulässig seien, da ihrer Genehmigung der öffentliche Belang der Verteidigung entgegenstehe. Dazu zähle auch die Nutzung der Tiefflugstrecke zu Ausbildungszwecken. Dabei spielte es nach Auffassung des Gerichts keine Rolle, dass die Bundeswehr zunächst im Aufstellungsverfahren zum Flächennutzungsplan eine Realisierung von Windkraftanlagen in diesem Bereich nicht generell ausgeschlossen hatte. „Das Urteil zeigt, dass bestimmte Belange bei der Aufstellung von Flächennutzungs- oder Regionalplänen zur Steuerung der Windenergie nicht bis in das letzte Detail abgeprüft werden. Daher müssen die Planaussagen und die Begründung vor Antragstellung genau studiert werden“, sagt Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele.

Ansprechpartner für Fragen des Windenergierechts in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Janko Geßner und Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele.

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