Windenergieanlagen in der Nähe von denkmalgeschütztem Kloster zulässig

Im Rhein-Hunsrück-Kreis dürfen vier Windenergieanlagen errichtet werden, die in der Nähe eines denkmalgeschützten Klosters liegen. Das geht aus einem im Eilverfahren ergangenen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz hervor (Az.: 1 B 10081/21 vom 08.04.2021). Gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung hatten sich die Eigentümer und Betreiber des Klosters gewehrt – allerdings ohne Erfolg. Das OVG teilte ihre Bedenken nicht. Die geplanten Windenergieanlagen würden den Denkmalschutz nicht verletzen. Dieser erfasse nur das Kloster, nicht aber den im Freien angelegten Prozessionsweg oder gar das gesamte Flaumbachtal. Das Kloster selbst sei jedoch nur von einigen wenigen Betrachtungspunkten aus gemeinsam mit den Anlagen im Blick und werde von dort aus in seiner Ausstrahlungswirkung nicht wesentlich beeinträchtigt. Es sei weiterhin nicht mit einer „optisch bedrängenden Wirkung“ aufgrund des Abstands von 1.200 und 2.300 Metern zwischen den Anlagen und dem Kloster zu rechnen. Zudem ist es laut Gericht auch keineswegs gesichert, sondern bloße Spekulation, dass die Anlagen die Attraktivität der Klostergastronomie beeinträchtigen und hohe Umsatzeinbußen bescheren würden. Die Attraktivität der Landschaft sei letztlich nur tatsächlicher Vorteil – und kein einklagbares Recht. Auch ein Eingriff in das Grundrecht auf Religionsfreiheit liegt laut Gericht nicht vor, weil die Windenergieanlagen vom Kloster und dem Prozessionsweg aus einerseits kaum wahrzunehmen seien und damit kultische Handlungen nicht wesentlich tangiert würden.

„Das Gericht hat einmal mehr daran erinnert, dass der Denkmalschutz nicht dazu dient, bestimmte Landschaften oder Gebäude vor jeglichen ästhetischen Veränderungen zu bewahren“, sagt Rechtsanwalt Tobias Roß. Entscheidend sei, ob das Denkmal selbst – gemessen an seinen Unterschutzstellungsgründen – erheblich durch das hinzukommende Vorhaben beeinträchtigt sei. Dies bedürfe stets einer sorgfältigen juristischen und tatsächlichen Würdigung im Einzelfall.

Ansprechpartner für alle Fragen des Windenergierechts in unserer Praxis sind die Rechtsanwälte  Janko Geßner,   Dr. Jan Thiele und Tobias Roß.

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