Wittekindsburg in Porta Westfalica wieder für Besucher erreichbar

Das 1894 errichtete Berghotel Wittekindsburg in Porta Westfalica ist für Wanderer und Besucher wieder von der Kaiserstraße aus über den Burgweg – einen Mitte des 20. Jahrhunderts angelegten Waldweg – erreichbar. Nachdem der Stadtrat vor Porta Westfalica in seiner Sitzung vom 19. November 2018 einem Nutzungsvertrag für den Burgweg zustimmte, können die beteiligten Eigentümer, der Forstbetriebsverband und die Städte Minden und Porta Westfalica den Vertrag unterzeichnen.

Das Berghotel Wittekindsburg wurde als Ausflugsgaststätte vermutlich auf den Fundamenten der mittelalterlichen Wittekindsburg errichtet. Auf dem Kamm des Wittekindsberges ist es in nur wenigen Wanderminuten vom bekannten Nationaldenkmal für den ersten deutschen Kaiser Wilhelm I. zu erreichen. Obwohl es durchgängig als Ausflugsgaststätte genutzt wurde, stieß der Verein Witthüs (www.deineburg.de), der seit 2015 den Gastbetrieb übernommen hat, mit den Bemühungen um die bauliche Ertüchtigung auf starken Widerstand. Vor der Wiedereröffnung des Kaiser-Wilhelm-Denkmals Anfang Juli 2018 bestand die Sorge, dass die Besucher auf den Waldwegen parken und die Zufahrt zur Wittekindsburg über den Burgweg unpassierbar wird. Über die Verhandlungen und die Sperrung des Weges mit einer Schranke berichteten die regionalen Medien. Mit einer Online-Petition forderten 5.000 Personen eine schrankenlose Zufahrt zur Wittekindsburg.

Jetzt haben sich die Städte Porta Westfalica und Minden, der Forstbetriebsverband Wiehengebirge und die Waldbesitzer mit den Eigentümern auf dem Wittekindsberg auf einen Nutzungsvertrag geeinigt. Er beschreibt die Kreise der zulässigen Nutzer und der erlaubten Nutzungen und gestattet der Stadt Porta Westfalica, die notwendigen Maßnahmen für die Wegeunterhaltung und Verkehrssicherung zu treffen. Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann hat den Verein Witthüs in den vorangegangenen Verhandlungen vertreten: „Der Vertrag sichert dem Verein und der Wittekindsburg eine Entwicklung dieses außergewöhnlichen Ortes ganz im Sinne der Vereinsziele. Jetzt können die Weichen für Investitionen gestellt, Sponsoren gefunden und Fördermittel beantragt werden.“ Mit dem Verhandlungsergebnis zeigen die Städte, der Forstbetriebsverband und die Waldbesitzer des Wiehengebirges, dass für die regionale Entwicklung und im Interesse des Kultur- und Landschaftsschutzes auch jahrelang vertretene Positionen weiterentwickelt werden können.

Ansprechpartner unserer Praxis für das Erschließungs- und Straßenrecht ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann.

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