Zeitschrift Landes- und Kommunalverwaltung (LKV) im Januar

Das Januarheft der LKV ist erschienen. Die LKV bildet seit 1991 das Forum für den Austausch der verwaltungsrechtlich tätigen Juristen in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann ist Hauptschriftleiter der LKV. Rechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Dombert ist Mitherausgeber der LKV.

Im Aufsatzteil des Januarheftes gibt zunächst der Beitrag von Dammert/Brückner einen Überblick über wichtige Neuerungen, die das Sächsische Wassergesetz im Rahmen der so genannten großen Novelle erfahren hat, und unterzieht diese einer ersten rechtlichen Bewertung (LKV 2014, 1 ff.).

Anschließend nimmt sich Wolf eines bislang unbeachteten Detailproblems an, das durch jüngst ergangene Gerichtsentscheidungen erstmals in das juristische Blickfeld geraten ist, nämlich den verschiedenen Problemen rund um die amtlichen Kosten(ein)schätzungen bei Volks- und Bürgerbegehren nach dem Berliner Landesrecht (LKV 2014, 9 ff.).

Däumichen bespricht unter dem Titel „Zur Wirksamkeit von fehlerhaften Verbandsgründungen“ die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bautzen (Urteil vom 30. August 2013 – 5 A 357/13, LKV 2013, 509 [bearbeitet von Richter]), wonach ein nach dem 1. Mai 2002 gegründeter Zweckverband als handlungsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit der ordnungsgemäßen öffentlichen Bekanntmachung der Verbandssatzung und deren rechtsaufsichtlichen Genehmigung entsteht. Fehler bei der Verbandsgründung, insbesondere formelle oder materielle Fehler der Verbandssatzung, würden sich nicht auf die Wirksamkeit der Gründung auswirken (LKV 2014, 15 ff.).

Wer mit Berufszugangsprüfungen befasst ist, steht immer wieder vor neuen Situationen, auf deren Lösung er mithilfe der einschlägigen Prüfungsvorschriften oftmals vergebens hofft. Solche Situationen können sich insbesondere ergeben, wenn einem gescheiterten Prüfungsversuch ein Wiederholungsversuch folgt und zugleich ein Rechtsmittelverfahren gegen das Ergebnis des ersten Versuchs anhängig ist. Der Beitrag von Ebert zeigt einige Rechtsfragen und Lösungsmöglichkeiten auf, die sich hieraus ergeben (LKV 2014, 18 ff.).
In der LKV-Rubrik „Mitteilungen“ findet sich im Januarheft der Länderreport Thüringen über die im Berichtszeitraum Juli bis November 2013 ergangene Gesetz- und Verordnungsgebung (LKV 2014, 22 ff.).

Unter „Rezensionen“ werden folgende Werke besprochen: die 15. Auflage des Studienbuchs „Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht“ von Götz (LKV 2014, 24), das Buch „Formulierungshilfen für die sozialrechtliche Praxis“ von Schneider/Herbst/Braune (LKV 2014, 24 f.) und der Loseblatt-Kommentar „Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen“ von Quecke/Schmid/Menke/Rehak/Wahl/Vinke/Blazek/Schaffarzik/Trommer (LKV 2014, 25 f.).

Zu den wichtigen Entscheidungen des Januarheftes zählt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur verfassungskonformen einschränkenden Auslegung des § 40 Abs. 4 Satz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes (Urteil vom 24. September 2013 – 2 C 52.11, LKV 2014, 32).

Das komplette Inhaltsverzeichnis des Januarheftes ist über die Homepage der LKV abrufbar.

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