Zum Schuljahresbeginn an die Wunschschule

Am 31. August begann in Brandenburg und Berlin das neue Schuljahr. Mit Hilfe von DOMBERT Rechtsanwälte sind mehrere Schülerinnen und Schüler erfolgreich an ihrer Wunschschule aufgenommen worden. An manchen weiterführenden Schulen beim Übergang von der 6. Zur 7. Klasse sowie an einigen Grundschulen gibt es mehr Bewerbungen als freie Schulplätze. Schulleiterinnen bzw. Schulleiter führen dann ein Auswahlverfahren durch, das jedoch anfällig für Fehler ist. Erhält eine Schülerin oder ein Schüler von seiner Wunschschule eine Absage, muss deshalb schnell gehandelt werden. Ein verwaltungsgerichtliches Eilverfahren lässt sich in der Regel kaum vermeiden.

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