Kita (Macht) Schule Kita und Schule
Neue Kita Gesetz - Ein Blogbeitrag von Dombert Rechtsanwälte Frau Wittner

Ziel erreicht? – Eine Bestandsaufnahme zum Gute-Kita-Gesetz

„… und Kinderbetreuung ist auch wichtig. Und was wichtig ist, ist uns teuer. Manchmal so teuer, dass sich die Eltern das nicht mehr leisten können.“ So eröffnete der Moderator Christoph Süß vor Kurzem einen Beitrag in seiner Sendung „quer“ vom Bayerischen Rundfunk. In diesem ging es um die drastische Erhöhung von Elternbeiträgen in einer bayerischen Kommune. Aber hatte die Politik nicht vor gar nicht allzu langer Zeit versprochen, dass Kinderbetreuung besser und günstiger werden soll?

Mit dem Gute-Kita-Gesetz, das Anfang 2019 in Kraft getreten ist, will der Bund jedenfalls die Bundesländer dabei unterstützen, die Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zu verbessern. Dafür hat er rund 5,5 Milliarden Euro bis 2022 bereitgestellt. Die Länder konnten aus zehn Handlungsfeldern wählen und entscheiden, wie sie die zusätzlichen Mittel verwenden wollen. Die meisten Bundesländer haben sie für das Ziel „Verbesserung der Teilhabe“ eingesetzt. Sie reduzierten also die Kita-Gebühren, um Familien finanziell zu entlasten.

Dabei gingen sie sehr unterschiedlich vor – wie ein Blick auf Bayern und Mecklenburg-Vorpommern zeigt:

Unterschiedliche Vorgehensweise von Land zu Land

Mit den Mitteln aus dem Gute-Kita-Gesetz weitete Bayern den bereits für das letzte Kindergartenjahr bestehenden Beitragszuschuss von 100 Euro monatlich auf die gesamte Kindergartenzeit aus. Davon profitieren nun alle Eltern mit Kita-Kindern – unabhängig von ihrem Einkommen oder Wohnort. Eine spezielle oder darüber hinausgehende Entlastung von Eltern mit geringem Einkommen gibt es nicht. Es ist somit fraglich, ob durch diese Maßnahmen die Teilhabe in Bayern wirklich verbessert wurde.
Einen anderen Weg hat Mecklenburg-Vorpommern eingeschlagen, in dem es die Mittel aus dem Gute-Kita-Gesetz allein für die Abschaffung der Elternbeiträge eingesetzt hat. Seit dem 01.01.2020 herrscht dort die vollständige Elternbeitragsfreiheit. Dadurch sollen die Chancengerechtigkeit und Teilhabe verbessert sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestärkt werden. Gerade für Familien mit geringem Einkommen stellt die Abschaffung der Elternbeiträge eine erhebliche Erleichterung dar und schafft niedrigschwellige Angebote für die Kindertagesbetreuung.
Die Beispiele aus Mecklenburg-Vorpommern und Bayern zeigen, wie unterschiedlich die Entlastung der Familien im Bundesgebiet nun ausfällt. Sogar innerhalb einzelner Länder bestehen erhebliche regionale oder interkommunale Unterschiede, was die Höhe der Elternbeiträge be-trifft. In den meisten der elf Bundesländern, die Mittel aus dem Gute-Kita-Gesetz für die Reduzierung der Kita-Gebühren eingesetzt haben, werden die Eltern unabhängig von ihrem sozioökonomischen Status entlastet: So sind zum Beispiel eine allgemeine Beitragsfreiheit für bestimmte Altersgruppen oder eine pauschale Reduzierung der Beiträge eingeführt worden. Spezifische, gezielt auf den Abbau von Zugangshürden ausgerichtete Entlastungen für Eltern mit geringem Erwerbseinkommen gibt es demnach nur in einem einzigen Land – in Brandenburg.

Entlastung und Qualität dürfen sich nicht ausschließen

Allerdings genügt es für eine gute Kinderbetreuung nicht, allein die Eltern zu entlasten. Dies zeigt sich am Beispiel des Landes Mecklenburg-Vorpommern recht deutlich: Das Land hat den schlechtesten Personalschlüssel in Krippen und Kitas gemessen am Verhältnis von ganztags betreuten Kindern zu einer Vollzeitkraft. Elternentlastung und Qualitätsverbesserung dürfen sich jedoch nicht ausschließen. Beide Aspekte sind gleichzeitig in den Blick zu nehmen, weshalb der Weg Mecklenburg-Vorpommerns vor dem Hintergrund der angestrebten Ziele des Gesetzes kritisch zu hinterfragen ist. Auf der anderen Seite dürfen eine bessere Teilhabe und mehr Chancengerechtigkeit für Kinder aus Familien mit niedrigen Einkommen oder Migrationshintergrund nicht vergessen werden. Ob Elternbeitragsbefreiungen oder -entlastungen politisch allein dafür der richtige Weg sind, darf hinterfragt werden. So wurde das Gute-Kita-Gesetz von Anfang an dafür kritisiert, dass die Mittel auch zur Elternentlastung eingesetzt werden durften. So befürchteten etwa die Verbände der Wohlfahrtspflege, dass Gelder für die dringend notwendige Verbesserung struktureller Rahmenbedingungen in Kindertageseinrichtungen verloren gingen. Das ist aus Sicht der Spitzenverbände auch eingetreten.

Wie geht es weiter?

Zum Ende dieses Jahres läuft das Gute-Kita-Gesetz nun aus. Die neue Bundesfamilienministerin hat angekündigt, das Gesetz fortentwickeln und in ein Qualitätsentwicklungsgesetz überführen zu wollen. Es bleibt zu hoffen, dass das neue Gesetz es insbesondere schafft, den Personalschlüssel bundeseinheitlich nachhaltig zu verbessern. Fachkräfte sollen hierdurch bessere strukturelle Rahmenbedingungen in den Kindertageseinrichtungen vorfinden können. Die Entlastung von Eltern, insbesondere solcher mit geringem Einkommen oder mit Migrationshintergrund, und eine bessere Teilhabe bleiben auch weiterhin erstrebenswert. Welche familienpolitischen Maßnahmen hierfür in Zukunft ergriffen werden, bleibt abzuwarten.

Meine Empfehlungen:

  • Um die Qualität in Kitas nachhaltig sicherzustellen, sollte insbesondere der Personalschlüssel in Krippen, Kitas und Horten bundeseinheitlich verbessert werden.
  • Des Weiteren sollte Leitungskräften genügend Zeit für die organisatorischen und pädagogischen Leitungsaufgaben zur Verfügung gestellt werden.
  • Zudem sollten einheitliche (Qualität-) Standards für alle Bundesländer verbindlich festgelegt werden.
Blogbeitrag teilen