Die Bundesregierung will den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen vorantreiben. Darauf haben sich das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium, das Umweltministerium sowie das Agrarministerium jetzt geeinigt. Die so genannten Agri-PV-Anlagen sollen über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden. Eine EU-Agrarförderung soll auf den Flächen ebenfalls möglich sein, soweit die landwirtschaftliche Nutzung nur bis zu 15 Prozent durch die PV-Anlagen beeinträchtigt wird. Aus Gründen des Natur- und des Klimaschutzes sollen die Agri-PV-Anlagen nicht in Schutzgebieten, auf Grünland, naturschutzrelevanten Ackerflächen und Moorböden errichtet werden dürfen. Ausgenommen von diesem Verbot sind landwirtschaftlich genutzte Moorböden. Sie sollen als neue Flächenkategorie in das EEG unter der Voraussetzung aufgenommen werden, dass die entwässerten Böden wieder vernässt und gleichzeitig für die Solarstromerzeugung genutzt werden. Darüber hinaus sollen die Kommunen die Möglichkeit erhalten, bei allen Freiflächen naturschutzfachliche Kriterien vorzuschreiben.
Ansprechpartner für alle rechtlichen Fragen zu erneuerbaren Energien in unserer Praxis sind die Rechtsanwälte Janko Geßner, Dr. Jan Thiele und Tobias Roß sowie die Rechtsanwältinnen Mareike Thiele, Josefine Wilke, Rosa Daehnert und Dr. Janett Wölkerling.
« zurück