Wie kaum eine andere Anwaltskanzlei in Deutschland beschäftigen wir uns mit den rechtlichen und organisatorischen Problemen moderner Forschung und Lehre. Wir sorgen für Einrichtungen und Verfahren, in denen Wissenschaft sich geschützt entfalten und entwickeln kann und in denen alle Beteiligten ihrer fachlichen, beruflichen und dienstlichen Verantwortung gerecht werden können. Das kann die umfassende Langzeitberatung einer Hochschule, die Tätigkeit für wissenschaftspolitische Verbände und föderalistische Wissenschaftseinrichtungen oder die Vertretung in einem bestimmten Projekt oder Rechtsstreit sein.

Wir beraten zum Beispiel Hochschulen in Organisations- und Prozessfragen, befassen uns mit Status- und Strukturfragen wie der staatlichen Anerkennung privater Hochschulen und dem Verhältnis zwischen Hochschulen, Trägerstiftungen und staatlichen Aufsichtsbehörden. Wir beschäftigen uns ebenfalls mit verfassungsrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Hochschulorganen bei Wahl oder Abwahl sowie bei der Verteilung von Ressourcen und Finanzmitteln. Darüber hinaus helfen wir Hochschulen bei rechtlichen Fragen zu Studiengängen und Prüfungen. Wir unterstützen sie ebenfalls bei Auswahl- und Berufungsverfahren sowie bei verwaltungs- und arbeitsgerichtlichen Konkurrentenstreitverfahren. Unsere Beratung erstreckt sich auch auf die Verfolgung und den Umgang mit Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens, insbesondere wenn die Entziehung akademischer Grade droht.

Projektbezogene öffentliche und private Zuwendungen spielen für die Finanzierung von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen eine immer größere Rolle. Wir sind ein kompetenter Ansprechpartner für Unternehmen und unterstützen sie bei der Anbahnung, Vereinbarung und Durchführung von Kooperationen.

Einen weiteren besonderen Schwerpunkt unserer Praxisgruppe bildet das Tierversuchsrecht. Vor allem die medizinische Grundlagenforschung kommt ohne Tierversuche nicht aus. Wir beraten Universitätskliniken, Biotechunternehmen und Forschungseinrichtungen, damit sie ihrer besonderen Verantwortung in diesem sensiblen Bereich gerecht werden. Darüber hinaus beschäftigen wir uns auch mit Fragen des Forschungsrechts, etwa dem universitären Wissenstransfer oder der Durchführung klinischer Studien. Zudem gehört Prof. Dr. Matthias Dombert als Experte der E-Kommission zu Tierschutzversuchen in Nordrhein-Westfalen an.

Mit Veröffentlichungen und Vorträgen tragen wir überdies selbst zur Weiterentwicklung des Wissenschaftsrechts und zur Diskussion wissenschaftspraktischer Fragestellungen bei.

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