Die Praxisgruppe berät Bundes- und Landesbehörden, Kommunen und Hochschulen sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften bei allen personalrechtlichen und personalwirtschaftlichen Fragestellungen, etwa im Zuge von Organisationsänderungen oder in Verwaltungs- und Verwaltungsgerichtsverfahren, wenn es beispielsweise um Auswahlentscheidungen bei Einstellungen, Beförderungen oder um den Umgang mit kranken Beamten geht.

Wir beschäftigen uns mit der gesamten Breite des öffentlichen Dienstrechts – vom Beamtenrecht über das Besoldungsrecht bis zum Versorgungsrecht. So vertreten wir beispielsweise zahlreiche Beamte und Richter, Soldaten und Dienstordnungsangestellte bei der Klärung besoldungs-, versorgungs- und dienstrechtlicher Fragen und helfen ihnen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche aus dem öffentlichen Dienstverhältnis.

Einen besonderen Schwerpunkt unserer Praxisgruppe bildet das Disziplinarrecht: Ständig begleiten wir außergerichtliche und gerichtliche Disziplinarverfahren. Wir unterstützen die Dienstvorgesetzten bei Verwaltungs- oder Disziplinarermittlungen. Wir verteidigen als Verfahrensbevollmächtigte aber auch die Rechte der Beamten, wenn diese von Disziplinarverfahren betroffen sind.

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Kristina Gottschalk, LL.M.oec.

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