Die Praxisgruppe berät Bundes- und Landesbehörden, Kommunen und Hochschulen sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften bei allen personalrechtlichen und personalwirtschaftlichen Fragestellungen, etwa im Zuge von Organisationsänderungen oder in Verwaltungs- und Verwaltungsgerichtsverfahren, wenn es beispielsweise um Auswahlentscheidungen bei Einstellungen, Beförderungen oder um den Umgang mit kranken Beamten geht.
Wir beschäftigen uns mit der gesamten Breite des öffentlichen Dienstrechts – vom Beamtenrecht über das Besoldungsrecht bis zum Versorgungsrecht. So vertreten wir beispielsweise zahlreiche Beamte und Richter, Soldaten und Dienstordnungsangestellte bei der Klärung besoldungs-, versorgungs- und dienstrechtlicher Fragen und helfen ihnen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche aus dem öffentlichen Dienstverhältnis.
Einen besonderen Schwerpunkt unserer Praxisgruppe bildet das Disziplinarrecht: Ständig begleiten wir außergerichtliche und gerichtliche Disziplinarverfahren. Wir unterstützen die Dienstvorgesetzten bei Verwaltungs- oder Disziplinarermittlungen. Wir verteidigen als Verfahrensbevollmächtigte aber auch die Rechte der Beamten, wenn diese von Disziplinarverfahren betroffen sind.

Ihr Ansprechpartner

Prof. Dr. Klaus Herrmann
Staat und Verwaltung, Öffentlicher Dienst, Wissenschaft, Beruf und Gewerbe, » zum Profil

Kristina Gottschalk, LL.M.oec.

Sophia von Hodenberg

Ulf Domgörgen

Dr. Stephan Berndt
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