Unsere Kanzlei berät überwiegend öffentliche Auftraggeber bei der Planung, Vergabe und Umsetzung öffentlicher Aufträge. Zu unseren Mandanten zählen vor allem Landesministerien, Landkreise, Gemeinden, Zweckverbände, Hochschulen und andere öffentliche Körperschaften sowie Einrichtungen. Auch staatliche bzw. kommunale Unternehmen, unter anderem aus dem Krankenhaussektor, der Wohnungsbranche, der Abfallentsorgung, der Wasserversorgung, der Tourismus- und der Wirtschaftsförderung, werden von uns beraten.

Wir begleiten das gesamte Verfahren nach nationalem und europäischem Vergaberecht – von der Vorbereitung der Unterlagen über die Durchführung des Verfahrens bis hin zur Zuschlagserteilung und Vertragsausführung. Wir kümmern uns um das Verfahrensmanagement und führen unsere Mandanten sicher zum erfolgreichen Verfahrensabschluss. Bei dieser Aufgabe können wir auch auf erfahrene Ingenieurbüros zurückgreifen.

Selbstverständlich gehören auch Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und Zivilgerichten zu unserem Tätigkeitsspektrum. Ebenso unterstützen wir unsere Mandanten im Fördermittel- und Zuwendungsrecht. Wir beraten sie, wie sie mit vergaberechtlichen Auflagen in Zuwendungsbescheiden umgehen müssen. Wir sind ebenfalls der kompetente Ansprechpartner, wenn Projekte im Wege öffentlich-privater Partnerschaften realisiert werden.

Wir lassen unsere Mandanten auch nach Zuschlagserteilung nicht allein und unterstützen sie bei der Realisierung ihres Projekts. So gehören etwa die juristische Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen, die Beratung und ggf. rechtliche Abwehr von Nachträgen ebenfalls zu unserem Tätigkeitsbereich.

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