Das Recht der erneuerbaren Energien bildet einen besonderen Schwerpunkt unserer Beratungspraxis. Wir beraten und vertreten Energieversorgungsunternehmen und Netzbetreiber, Gemeinden und Planungsverbände bei der Raumordnungs- und Flächennutzungsplanung, in energiewirtschaftlichen Planfeststellungsverfahren, bei der Flächensicherung oder bei Fragen zum Immissionsschutzrecht. Dabei kümmern wir uns um das gesamte Verfahrensmanagement – von der rechtssicheren Erarbeitung der Antragsunterlagen über die Wahrnehmung des Erörterungstermins bis hin zum Dialog bzw. der Auseinandersetzung mit den Einwendern gegenüber derartigen Investitionsvorhaben.

Wir begleiten unsere Mandanten auch bei Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder der Gasnetzzugangsverordnung. Gemeinden und Unternehmen der Energiewirtschaft wenden sich zudem an uns, wenn es um die Konzession für Energieversorgungsleitungen in kommunalen Straßen und Wegen geht.

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