Die Sicherung und Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen ist für uns von zentraler Bedeutung, egal ob wir private Vorhabenträger, kommunale Planungsträger oder die Landes- und Fachverwaltung beraten. Übergreifende Anforderungen des Natur- und Artenschutzes spielen bei der Beratung im Abfallrecht, Altlasten- und Bodenschutzrecht bis hin zum Wasserrecht eine Rolle. Die Praxisgruppe betreut Vorhaben, die anlagenbezogene Schutzgesetze, das Gefahrstoffrecht oder das Störfallrecht berühren. Häufig werden wir von Berufsverbänden oder Banken aufgrund unserer Erfahrungen im Verfahrensmanagement empfohlen.

Im Bereich der Abfallwirtschaft begleiten wir Rechtssetzungsverfahren (Gesetze, Verordnungen, Satzungen, Verwaltungsvorschriften) und beraten zur Steuerung von Abfallströmen oder der Sicherung und Entwicklung von Deponien.

Einen wichtigen Schwerpunkt in dieser Praxisgruppe stellt traditionell das Immissionsschutzrecht dar. Unsere Expertise in diesem Rechtsgebiet ist vor allem bei der Errichtung, Erweiterung und dem Betrieb von Windkraft-, Biogas-, Photovoltaik- und Industrieanlagen gefragt. Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten im Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung sowie in „kleinen Verfahren”. Die Vorbereitung und Einrichtung einer rechtssicheren Betreiberorganisation (Compliance) gehört ebenfalls zu unserem Tätigkeitsspektrum. Darüber hinaus setzen wir uns für Genehmigungsinhaber ein, wenn sie mit nachträglichen Anordnungen, Betriebsuntersagungen oder Stilllegungsverfügungen konfrontiert werden.

Besondere Erfahrung besitzen wir auch in der umweltrechtlichen Beratung von landwirtschaftlichen Betrieben. Außerdem kennen wir uns bestens in der Waldbewirtschaftung und beim Management von Ausgleichs- und Ersatzflächen aus. Im Jagdrecht beraten wir Jagdgenossenschaften gleichermaßen wie Verbände, Pächter oder Behörden.

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