EGMR fällt wegweisendes Urteil zum Klimaschutz

Staaten müssen die Menschen vor den negativen Folgen des Klimawandels besser schützen. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hervor (Az.: 53600/20 vom 09.04.2024). Geklagt hatten die „Klimaseniorinnen Schweiz“. Sie argumentierten, dass die immer stärkeren Hitzeperioden vor allem für ältere Menschen gefährlich seien und die Schweiz zu wenig für den Klimaschutz unternehme. Der EGMR gab ihnen Recht und erklärte die Klimapolitik der Schweiz für unzureichend. Dabei stütze er sich auf Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zum Schutz des Lebens sowie auf Artikel 8 EMRK, der das Privat- und Familienleben achtet. Konkrete Maßnahmen für den Klimaschutz mahnte der EGMR jedoch nicht an. Für Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele ist das Urteil wegweisend. „Mehr Klimaschützer werden jetzt erfolgreich gegen unzureichende staatliche Klimapolitik klagen“, sagt er.

Ansprechpartner für alle rechtlichen Fragen zum Umwelt und Klimaschutz in unserer Praxis sind die Rechtsanwälte Janko Geßner, Dr. Jan Thiele und Tobias Roß.

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