Absichtserklärung für mehr Qualität und einheitliche Standards in der Kinderbetreuung

Gemeinsam wollen Bund und Länder die Qualität in der Kindertagesbetreuung weiter vorantreiben und bundesweit angleichen. Dafür haben die Bundesfamilienministerin Lisa Paus und die Vertreterin der Jugend- und Familienministerkonferenz, die Bremer Senatorin für Kinder und Bildung, Sascha Karolin Aulepp, einen „Letter of Intent“ unterzeichnet. Darin bekräftigen Bund und Länder, das Kita-Qualitätsgesetz „in gemeinsamer Verantwortung“ in ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards überführen zu wollen. Die Bemühungen stünden allerdings unter dem Vorbehalt einer „dauerhaften Bereitstellung auskömmlicher finanzieller Mittel seitens des Bundes sowie der Verfügbarkeit einer ausreichenden Anzahl von Fachkräften.“ Zusammen mit dieser verbindlichen Absichtserklärung ist auch der Bericht der Arbeitsgemeinschaft „Frühe Bildung“ von Bund und Ländern veröffentlicht worden. In ihm haben die Autoren Handlungsziele für die Qualitätsfelder „Verbesserung der Betreuungsrelation“, „Sprachliche Bildung und Sprachförderung“ und „Bedarfsgerechte (Ganztags-) Angebote“ definiert.

Die Arbeitsgemeinschaft hat bereits vor zehn Jahren gemeinsame Qualitätsziele für die Kindertagesbetreuung entwickelt, die dann die Grundlage für das bis 2022 geltende Gute-Kita-Gesetz  bildeten. Daran schließt sich das Kita-Qualitätsgesetz an, das auf Qualitätsverbesserungen in der Kindertagesbetreuung zielt. Für die Umsetzung stellt der Bund den Ländern bis Ende 2024 insgesamt rund vier Milliarden Euro zur Verfügung.

Ansprechpartnerinnen für Fragen des Kita- und Schulrechts in unserer Praxis sind die Rechtsanwältinnen Dr. Beate Schulte zu Sodingen, Franziska Wilke und Charlotte Blech.

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