Brandenburg erweitert Beitragsfreiheit für den Kita-Besuch

Seit dem 1. August 2023 ist nun auch das zweite Kita-Jahr in Brandenburg beitragsfrei. Eine entsprechende Änderung des Kita-Gesetzes ist jetzt in Kraft getreten. Von dem darauffolgenden Kita-Jahr 2024/25 an sollen Eltern ab dem 3. Lebensjahr ihres Kindes überhaupt nichts mehr für die Kita zahlen müssen.

Brandenburg folgt einem bundesweiten Trend: In den vergangenen Jahren haben sich zahlreiche Länder für die Beitragsfreiheit in der Kita entschieden. Ziel ist es, die Chancengleichheit in der Bildung von Anfang an zu stärken und gleichzeitig die Eltern finanziell zu entlasten. Allerdings wirft die Beitragsfreiheit Fragen bei der Refinanzierung der Kindertagesbetreuung auf, sind doch die Elternbeiträge bislang eine wichtige und oft auch die einzige Einnahmequelle außerhalb der öffentlichen Förderung für die Kita-Träger.

Für das letzte Kita-Jahr, das in Brandenburg bereits seit dem August 2018 beitragsfrei ist, erhalten die Einrichtungsträger einen pauschalen Ausgleich von 125 € pro Kind und Monat. Diese Regelung soll nur übergangsweise für die Beitragsfreiheit im 1. und 2. Kita-Jahr gelten. Ab dem 01.01.2025 wird lediglich eine Pauschale von 105 € pro Kind und Monat für die entgangenen Elternbeiträge erstattet, für das letzte Kita-Jahr beträgt der Pauschalbetrag weiterhin 125 €.

Die Auswirkungen der erweiterten Beitragsfreiheit auf die Betriebsführung und Finanzierung der kommunalen und freien Kita-Träger beleuchtet Rechtsanwältin Franziska Wilke am 12.09.2023 ein Online-Seminar.

Ansprechpartnerinnen für Fragen des Kita- und Schulrechts in unserer Praxis sind die Rechtsanwältinnen Dr. Beate Schulte zu Sodingen, Franziska Wilke und Charlotte Blech.

 

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