Potsdamer Eltern müssen für die Zeit vom 18.03. bis vorerst 19.04.2020, in der Kindertageseinrichtungen aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen sind, weder Elternbeiträge noch Essengeld bezahlen. Hierüber hat die Landeshauptstadt Potsdam die Eltern am 25.03.2020 informiert. Auch Eltern, die in so genannten systemrelevanten Berufen tätig sind und eine Notbetreuung für ihre Kinder in Anspruch nehmen, werden von der Beitragspflicht und der Zahlung von Essengeld befreit. Derzeit wird überlegt, ob die Beitragsfreiheit für den gesamten Monat April ausgedehnt werden soll. Die Rückerstattung oder Verrechnung bereits gezahlter Beiträge für den Monat März wird noch geprüft.
Die ausgefallenen Elternbeiträge werden den freien Trägern, die die Kindertagesbetreuung in Potsdam gewährleisten, erstattet. Das Land Brandenburg stellt eine pauschale Zuwendung bereit, die sich an den durchschnittlichen Platzkosten der Einrichtungen orientiert und Beitragsausfälle kompensieren soll. Das geht aus einer Pressemitteilung des Bildungsministeriums hervor. Geplant ist ein einfaches Antragsverfahren für die Kitaträger: Pro Kind und Monat werden 160 Euro für die Krippe, 125 Euro für den Kindergarten und 80 Euro für den Hort bezahlt, soweit diese Plätze nicht für die Notfallbetreuung in Anspruch genommen werden. Öffentliche und freie Träger von Kindertagesstätten können bei den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten die Zuwendung für den Ausfall von Elternbeiträgen ab dem 1. April 2020 beantragen. Gefördert werden jedoch nur Träger, die Eltern von der Beitragszahlung freistellen. Das gilt ebenso für Kindertagespflegestellen.
Ansprechpartner für Fragen des Kitarechts in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann, Rechtsanwältin Dr. Beate Schulte zu Sodingen und Rechtsanwältin Franziska Wilke.
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