Eine effiziente medizinische Versorgung ist eine zentrale Aufgabe staatlicher Daseinsvorsorge. Dabei bewegen sich die verantwortlichen Akteure in einem Spannungsfeld: Sie müssen den Kompromiss zwischen Medizin, Pflege sowie ethischen Prinzipien auf der einen und der Wirtschaftlichkeit auf der anderen Seite finden. Die Positionierung zwischen der spezialisierten Klinik mit hochqualifiziertem Fachpersonal und einer guten medizinischen Grundversorgung auch in entlegenen Regionen ist von sozialversicherungsrechtlichen Steuerungsfaktoren abhängig, die sich dynamisch weiterentwickeln.

Bundesweit unterstützen wir Krankenhäuser, ihre Träger und Kommunen bei diesen Herausforderungen. Wir beraten bei Finanzierungsfragen und der Zuweisung von Finanzmitteln. Wir vertreten auch die Interessen unserer Mandanten bei der Aufstellung von Krankenhausplänen der Landesregierungen. Dabei umfasst unsere Beratung auch die öffentliche Gesundheitsvorsorge, zum Beispiel die Vorbereitung und Durchsetzung von Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz, die Organisation der Suchtprävention und -beratung oder Modellprojekte wie die Schulgesundheitsfachkraft.

Zudem wird Prof. Dr. Matthias Dombert in dem Ranking „Deutschlands beste Anwälte” vom Handelsblatt und dem US-amerikanischen Fachverlag „Best Lawyers” regelmäßig für seine Expertise im Gesundheitsrecht aufgeführt.

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