Ganz bewusst haben wir uns auf die Beratung staatlicher und kommunaler Aufgabenträger spezialisiert. Mit den Eigenheiten politischer Willensbildung sind wir ebenso vertraut wie im Umgang mit den Medien und ihrer Berichterstattung. Unsere Fachkompetenz besteht darin, den rechtlichen Rahmen für politisch verantwortliches Handeln aufzuzeigen.

Der Beratung im Verfassungsrecht kommt dabei eine besondere Rolle zu: Wir erstellen verfassungsrechtliche Gutachten, vertreten unsere Mandanten in verfassungsrechtlichen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und den Verfassungsgerichten der Länder. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Begleitung von Gesetzgebungsvorhaben.

Im Kommunalrecht erstreckt sich unsere Beratung auf die verschiedenen Aufgaben und Herausforderungen, die Städte und Gemeinden, Landkreise und kommunale Verbände bewältigen müssen. Wir beraten sie zu Fragen des Kommunalverfassungsrechts, zum kommunalen Wirtschafts- und Finanzrecht oder europäischen Beihilferechts. Wir unterstützen Städte und Gemeinden bei der Durchsetzung von Kommunalabgaben oder der Finanzierung öffentlicher Einrichtungen und kommunaler Erschließungsvorhaben.

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Dr. Margarete Mühl-Jäckel, LL.M. (Harvard)

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