Das Bundesfamilienministerium hat Anfang August den Vertrag zwischen dem Bund und dem Land Sachsen-Anhalt zur Umsetzung des KiTa-Qualitätsgesetzes unterzeichnet. Damit ist nun der letzte der 16 Bund-Länder-Verträge abgeschlossen und es können die im Gesetz vorgesehenen Mittel freigegeben werden: Danach stellt der Bund den Ländern für die Jahre 2023 und 2024 rund vier Milliarden Euro für Investitionen in die frühkindliche Bildung zur Verfügung. In den Verträgen mit dem Bund legen die Länder jeweils fest, für welche Maßnahmen sie das Geld einsetzen werden, um die Qualität der Kindertagesbetreuung in bestimmten, zentralen Handlungsfeldern zu stärken. Über drei Viertel der Mittel sollen vor allem für die Verbesserung der Personalsituation einschließlich der Fachkräftegewinnung, zur Stärkung der Kita-Leitungen und zur Förderung der sprachlichen Bildung der Kinder verwendet werden. In begrenztem Umfang werden die Mittel auch für die Entlastung der Eltern bei den Kita-Beiträgen eingesetzt.
Einige Länder führen die bereits mit dem Gute-Kita-Gesetz begonnen Maßnahmen fort, andere nutzen die Bundesmittel auch, um in 2023 und 2024 neue Schwerpunkte zu setzen. So will Brandenburg gewährleisten, dass Kinder, deren Eltern verlängerte Betreuungszeiten (mehr als acht Stunden pro Tag bzw. mehr als 40 Stunden pro Woche) wünschen, sicher betreut werden können. In diesem Zusammenhang sollen Seiteneinsteiger eingestellt sowie Anleitungsstunden für diese Kräfte finanziert werden.
Sachsen-Anhalt setzt unter anderem einen Schwerpunkt auf die Gewinnung und Sicherung von Personal und führt die Schulgeldfreiheit für die Erzieher-, Kinderpfleger- und Sozialassistentenausbildung in den Fachschulen in freier Trägerschaft ein. „Dies ist ein richtiger Schritt, um qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen“, sagt Rechtsanwältin Dr. Beate Schulte zu Sodingen.
Ansprechpartnerinnen für Fragen des Kita- und Schulrechts in unserer Praxis sind die Rechtsanwältinnen Dr. Beate Schulte zu Sodingen, Franziska Wilke und Charlotte Blech.
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