In Deutschland sollen künftig mehr recycelte Baustoffe eingesetzt werden. Das ist das Ziel der Ersatzbaustoffverordnung, deren Vorgaben seit dem 01.08.2023 gelten. Sie legt erstmalig Standards für die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe in technischen Bauwerken für ganz Deutschland einheitlich fest. Damit soll zum einen ein einheitlich hoher Umweltschutzstandard gewährleistet werden, zum anderen sollen Hersteller sowie Bauunternehmen mehr Rechtssicherheit erhalten, erklärt das Bundesumweltministerium. Gleichzeitig sollen durch den vermehrten Einsatz recycelter Baustoffe die Ressourcen und die Umwelt geschont werden. Nach Angaben des Ministeriums fallen in Deutschland jedes Jahr rund 250 Millionen Tonnen mineralische Abfälle an, wie Bodenaushub, Bauschutt oder Schlacken. Das entspräche etwa 60 Prozent des gesamten Abfallaufkommens in Deutschland.
Das Bundesumweltministerium will noch weiter gehen und daraufhin wirken, dass besonders hochwertige Ersatzbaustoffe künftig nicht mehr als Abfall behandelt werden müssen. Vielmehr sollen sie einen Produktstatus erlangen können. Dafür ist jedoch wegen europarechtlicher Vorgaben eine gesonderte Verordnung erforderlich. Das Ministerium will dazu noch in diesem Jahr einen entsprechenden Entwurf vorlegen.
Ansprechpartner für umweltschutzrechtliche Fragen ist in unserer Praxis Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele, für abfallrechtliche Themen Rechtsanwältin Izabela Bochno.
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