Kommunen müssen sich gegen Wahlanfechtung wappnen

In Deutschland werden zunehmend Wahlen wegen vermeintlicher Wahlfehler angefochten. Vor allem im Superwahljahr 2024 mit einer Europawahl, drei Landtagswahlen und acht Kommunalwahlen ist verstärkt damit zu rechnen. Auch wenn die Wahlanfechtungen – mit Ausnahme in Berlin aufgrund der schweren Wahlfehler bei der Bundestagswahl – in den meisten Fällen erfolglos verlaufen, bleiben sie nicht folgenlos. „Das Vertrauen der Wählerinnen und Wähler in demokratische Prozesse wird beeinträchtigt, gewählte Personen können erst mit großen zeitlichen Verzögerungen ihr Amt antreten“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Dominik Lück. Er hat bereits bei den vergangenen Kommunalwahlen in Brandenburg und in Sachsen-Anhalt Klageverfahren für die Kommunen betreut und empfiehlt, die Wahlen sorgfältig vorzubereiten. Auch die freiwilligen Wahlhelfer müssen auf ihre Aufgabe rechtzeitig und gut vorbereitet werden. Über die Wahlanfechtungen und ihre Konsequenzen gibt er auch Informationen in dem folgenden Beitrag.

Ansprechpartner für alle Fragen zum Wahlrecht in unserer Praxis ist Rechtsanwalt Dr. Dominik Lück.

 

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