Reformiertes Disziplinarrecht in Kraft getreten

Seit dem 1. April 2024 ist das reformierte Disziplinarrecht für Bundesbeamte in Kraft. Statt langwierige Disziplinarklagen vor Gericht führen zu müssen, werden nun alle Disziplinarmaßnahmen gegen Bundesbeamte von den Behörden selbst verhangen. Dazu gehören nun auch die Zurückstufung, die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis sowie die Aberkennung des Ruhegehalts. Zudem führt nun eine Verurteilung wegen Volksverhetzung bei einer Freiheitsstrafe ab sechs Monaten automatisch zum Verlust der Beamtenrechte.

Ansprechpartner zum öffentlichen Dienstrecht in unserer Praxis sind die Rechtsanwälte Prof. Dr. Klaus HerrmannDr. Stephan Berndt sowie Rechtsanwältinnen Kristina Dörnenburg und Kristina Gottschalk, LL.M.oec

 

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