Extremismus: Verschärfung der Prüfung bei der Bundespolizei

Die öffentliche Verwaltung soll besser vor einer möglichen Unterwanderung von Extremisten geschützt werden. Dieses Ziel ist Anlass des Gesetzgebers,  das größtenteils aus dem Jahr 1994 stammende Bundespolizeigesetz zu reformieren. Der Gesetzgeber knüpft dabei an den Aktionsplan gegen (Rechts-)Extremismus der Bundesinnenministerin an.  Auch in der Bundespolizei sollen deshalb alle Personen, die für die Bundespolizei (länger) tätig werden wollen, einer einfachen Sicherheitsprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz unterzogen werden. Bislang war eine Sicherheitsprüfung nur in bestimmten Fällen vorgesehen.

Die einfache Sicherheitsprüfung würde neben der Abgabe einer Sicherheitserklärung eine Abfrage bei den Verfassungsschutzbehörden wie auch die Einholung einer unbeschränkten Auskunft des Bundeszentralregisters umfassen. Ebenso soll die Bundespolizei befähigt werden, beim Bundeskriminalamt und beim Bundesnachrichtendienst sowie gegebenenfalls bei ausländischen Sicherheitsbehörden Auskünfte zu Bewerbern einzuholen.  Dies soll gewährleisten, dass zukünftig persönliche Verquickungen in extremistische Milieus und Gruppierungen von Anfang an erkannt werden. Nur im Ausnahmefall soll die einfache Sicherheitsprüfung entfallen.

„Mit dieser Reform wird eine – notwendige – Anpassung des Bundespolizeigesetzes im Gleichklang zu den übrigen Reformüberlegungen des öffentlichen Dienstrechts angestoßen. Ob diese noch eine Vertiefung finden wird, bleibt abzuwarten“, stellt Rechtsanwalt Dr. Stephan Berndt fest.

Ansprechpartner zum öffentlichen Dienstrecht in unserer Praxis sind die Rechtsanwälte Prof. Dr. Klaus Herrmann, Dr. Stephan Berndt sowie Rechtsanwältinnen Kristina Dörnenburg und Kristina Gottschalk, LL.M.oec

 

 

 

 

 

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