Der Berliner Senat hat am 22.08.2023 den Gesetzentwurf zur Anpassung des Berliner Disziplinargesetzes beschlossen. Während das Disziplinarverfahren für die Beamtinnen und Beamten in Berlin noch eine Disziplinarklage für statusändernde Disziplinarmaßnahmen vorsieht, sind nach der beabsichtigten Novellierung des Bundesdisziplinargesetzes (BDG) nur Disziplinarverfügungen der Disziplinarvorgesetzten vorgesehen. Mit dem Berliner Gesetzentwurf möchte der Senat die derzeit bestehende Struktur beibehalten. Deshalb soll der bisherige dynamische Verweis auf das Bundesdisziplinargesetz kurzfristig in einen statischen Verweis auf die derzeit noch gültige Fassung des BDG geändert werden.
Die umfangreichen Änderungen des Bundesdisziplinargesetzes wurden zuletzt im Juni in einer Sachverständigenanhörung des Innenausschusses im Deutschen Bundestag diskutiert. Zur langfristigen Anpassung des Landesdisziplinargesetzes will die Berliner Senatsverwaltung für Finanzen bis Mitte 2024 einen Referentenentwurf vorlegen, heißt es.
Ansprechpartner für Fragen des Disziplinarrechts ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann. Er hat sich mit der BDG-Novelle unter anderem in einem Aufsatz „Herausforderungen des Dienst- und Disziplinarrechts durch Verfassungsfeinde“ in der NVwZ 2023, 128 auseinandergesetzt. Weitere Ansprechpartner zum öffentlichen Dienstrecht in unserer Praxis sind Dr. Stephan Berndt sowie Rechtsanwältin Kristina Gottschalk, LL.M.oec.
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