Das Bundeswirtschaftsministerium hat seinen Referentenentwurf für die Novellierung des Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) vorgelegt. Ziel ist es, die Akzeptanz für die Windenergie zu erhöhen und die regionale Erzeugung besser zu steuern. Künftig sollen Einwohner und die Standortkommune stärker vom Ausbau der Windenergie profitieren: So müssen sich Anlagenbetreiber vertraglich verpflichten, der Standortgemeinde 0,2 Cent je Kilowattstunde zu zahlen. Diese Zahlungsverpflichtung können die Betreiber auf 0,1 Cent reduzieren, wenn sie mindestens 80 Einwohnern in der Standortgemeinde Strom zu einem verbilligten Tarif (Bürgerstromtarif) anbieten. Um das derzeitige Nord-Süd-Gefälle bei der Windenergie-Erzeugung zu verringern, sieht der Entwurf auch vor, dass von 2021 bis 2023 jeweils 15 Prozent der Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land auf den Süden Deutschlands entfallen sollen. Von 2024 an sollen es sogar 20 Prozent sein.
Rechtsanwalt Janko Geßner begrüßt angesichts dessen die stärkere geplante finanzielle Beteiligung der Kommunen und die mit den gesetzlichen Regelungen verbundene Rechtssicherheit. „Es ist zu wünschen, dass der stockende Ausbau der Erneuerbaren Energien mit der EEG-Novelle wieder an Fahrt gewinnt. Ob jedoch die ambitionierten Ausbauziele mit dem vorliegenden Entwurf erreicht werden können, ist zu bezweifeln“, sagt Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele. Denn unter anderem soll die Ausschreibungsmenge erst von 2023 an steigen, wobei das Ziel bis 2030 bei 71 GW Windenergie an Land liegt. Auch sieht die Novelle für Bestandsanlagen, Weiterbetrieb und Repowering derzeit noch keine Regelungen vor. Die damit verbundenen aktuellen Herausforderungen bleiben somit noch ohne Lösungsvorschlag.
Ansprechpartner für alle Fragen des Windenergierechts in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Janko Geßner, Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele und Rechtsanwalt Tobias Roß.
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