Kommunen und Bürger sollen stärker finanziell an den Erträgen der Windenergie beteiligt werden. Das geht aus einem aktuellen Eckpunktepapier des Bundeswirtschaftsministeriums hervor. So sollen Betreiber von Windenergieanlagen nummehr bundesweit – und nicht wie bisher nur auf landesrechtlicher Ebene wie in Brandenburg – eine jährliche Zahlung an die Kommune leisten, in der sich die Windenergieanlagen befinden oder geplant sind. Diese Pflicht soll im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) festgeschrieben werden; die rechtliche Grundlage soll ein Schenkungsvertrag bilden. Danach müssen Betreiber neuer Windenergieanlagen mit einer Leistung von mehr als 750 kWh mindestens 0,2 Cent pro KWh Stromertrag an die Standortkommunen zahlen. Kommen sie ihrer Pflicht nicht nach, erhalten sie auch nicht die volle Höhe ihres Zuschlags, vielmehr verringert sich ihr Zahlungsanspruch aus dem EEG um 0,25 Cent pro eingespeister KWh. Darüber hinaus sieht das Eckpunktepapier vor, dass Anlagenbetreiber den Bewohnern in der Standortkommune zusätzlich einen Bürgerstromtarif anbieten können. Wenn die Betreiber nachweisen, dass sie mindestens 80 solcher vergünstigter Stromtarife in der Standortkommune abgeschlossen haben, wird sich die Mindestzahlung an die Kommune auf 0,1 Cent pro kWh reduzieren.
Ansprechpartner für alle Fragen des Windenergierechts in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Janko Geßner, Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele und Rechtsanwalt Tobias Roß.
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Ein Kommentar zu “Windenergie: Mehr Geld für Kommunen und Bürger”
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