Die Bundesnetzagentur hat am 29.11.2017 den Höchstwert für die Ausschreibungen für Windenergie an Land für das Jahr 2018 auf 6,30 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) festgelegt. Dazu ist sie nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz berechtigt, wenn zu befürchten ist, dass es bei einem zu niedrigen Höchstpreis zu wenige Gebote gibt. Ohne die Festlegung hätten die Höchstwerte der Gebote aus den vorherigen Ausschreibungsergebnissen berechnet werden müssen. Der nach diesen Ergebnissen ermittelte Höchstwert von 5 ct/kWh hätte aber unter den derzeitigen Gestehungskosten von Windstrom von 5,6 ct/kWh gelegen, teilt die Bundesnetzagentur mit.
Wie die anderen beiden ist auch die dritte Ausschreibungsrunde wieder deutlich überzeichnet gewesen: Für die ausgeschriebenen 1.000 Megawatt (MW) Leistung wurden 210 Gebote mit einem Volumen von 2.591 MW abgegeben. Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt jetzt bei 3,8 Cent pro Kilowattstunde; in der Runde davor betrug er noch 4,29 Cent pro Kilowattstunde. Mit 99,2 Prozent des Zuschlagsvolumens dominierten abermals die Bürgerenergiegesellschaften, die im Gegensatz zu anderen Bietern deutliche Privilegien in dem Ausschreibungsverfahren genießen. Sie dürfen zum Beispiel ohne immissionsschutzrechtliche Genehmigung an der Auktion teilnehmen und haben längere Zeit, ihre Projekte umzusetzen. Für die ersten beiden Ausschreibungen in 2018 sollen diese Sonderregelungen nun ausgesetzt werden. „Es ist jedoch fraglich, ob diese Maßnahmen ausreichen, um etwa bereits genehmigte Anlagen auch rentabel zu betreiben“, bezweifelt Rechtsanwalt Janko Geßner. „Daher ist es sehr zu begrüßen, dass die Bundesnetzagentur jetzt den Höchstwert für das kommende Jahr auf 6,30 ct/kWh festgelegt hat.“
Ansprechpartner für alle Fragen des Windenergierechts in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Janko Geßner und Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele.
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Ein Kommentar zu “Bundesnetzagentur legt Höchstwert für Windenergieausbau an Land fest”
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