Die Bundesnetzagentur hat am 7. Juni 2017 die zweite Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land begonnen. Zusammen mit der Ausschreibung hat sie auf ihrer Homepage ein Hinweispapier veröffentlicht („Hinweise zur Gebotsabgabe Windenergie an Land“). Es klärt über mögliche Fehler bei der Gebotsabgabe auf. Bis zum 1. August 2017 (24:00 Uhr) müssen die Gebote bei der Bundesnetzagentur eingegangen sein, spätere Eingänge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Zuschlagswerte in dieser Ausschreibungsrunde werden wieder im Gebotspreisverfahren (sogenanntes „pay as bid“-Verfahren) ermittelt. Danach ist für die Ermittlung des Zuschlagswerts das abgegebene Gebot entscheidend. Das Ausschreibungsvolumen beträgt in der zweiten Runde 1.000 MW, der Höchstwert 7,00 ct/kWh. Gebote, die sich auf Anlagen mit einem Standort im Netzausbaugebiet befinden, werden nur bis zu einer Grenze von 322 MW berücksichtigt. In der ersten Ausschreibungsrunde entfielen 96 Prozent des Zuschlagsvolumens auf Bürgerenergiegesellschaften. Ob sie ebenfalls in der zweiten Ausschreibungsrunde dominieren werden, bleibt abzuwarten.
Ansprechpartner für alle Fragen des Windenergierechts in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Janko Geßner und Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele.
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