Die Bundesnetzagentur hat die erste Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land für den Gebotstermin am 1. Mai 2017 eröffnet. Das seit Anfang des Jahres geltende Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017 schreibt dieses Verfahren vor. Da der 1. Mai ein Feiertag ist, können die Investoren ihre Gebote bis zum 2. Mai 2017 abgeben. Die Bundesnetzagentur hat zudem mitgeteilt, dass für diesen Termin das Höchstgebot 7 Cent pro Kilowattstunde beträgt. Gebote mit der niedrigsten Förderhöhe erhalten den Zuschlag, bis das Volumen der jeweiligen Ausschreibungsrunde erreicht ist. Für die erste Runde beträgt es 800 Megawatt. Es gilt grundsätzlich das Gebotspreisverfahren, so dass der Zuschlagswert dem jeweils angebotenen Preis entspricht. Gebote für Anlagen in einem Netzausbaugebiet können nur berücksichtigt werden, bis die geltende Grenze von 258 Megawatt erreicht ist.
Ansprechpartner zu allen Fragen des Windenergierechts in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele und Rechtsanwalt Janko Geßner.
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