NRW kippt 1.000-Meter-Abstandsregel

In Nordrhein-Westfalen (NRW) dürfen Windräder künftig einfacher im Umfeld von Wohnbebauungen errichtet werden. Der nordrhein-westfälische Landtag hat nun die pauschale Mindestabstandsregel von 1.000 Metern mit großer Mehrheit gekippt. Damit gehört das bevölkerungsreiche NRW neben dem Saarland und Sachsen-Anhalt zu den wenigen Bundesländern, die keine pauschalen Abstände mehr für Windenergieanlagen zur Wohnbebauung vorgeben. Die notwendigen Abstände richten sich nun im Einzelfall nach dem, was zur Wahrung des ausreichenden Schallschutzes erforderlich ist. Bis zum Jahr 2032 muss das Land 1,8 Prozent seiner Fläche für Windenergie ausweisen. Dieses Ziel will es bereits 2025 erfüllen. Den Entwurf für einen neuen Landesentwicklungsplan mit Flächenvorgaben für die Windenergie hat das Kabinett bereits im Juni verabschiedet.

Ansprechpartner für alle rechtlichen Fragen zu erneuerbaren Energien in unserer Praxis sind die Rechtsanwälte  Janko Geßner,  Dr. Jan Thiele und Tobias Roß sowie die Rechtsanwältinnen Mareike ThieleJosefine Wilke und Dr. Janett Wölkerling.

 

« zurück