Kein Wasseranschluss für PV-Freiflächenanlagen notwendig

Photovoltaik (PV)-Freiflächenanlagen müssen nicht zwingend an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen werden. Das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschieden (Az.: 15 A 3204/20 vom 29.08.2023). In dem vorliegenden Fall hatte der Eigentümer eines Grundstücks, auf dem eine PV-Anlage errichtet worden ist, sich mit Erfolg geweigert, sein Grundstück an die Wasserversorgung anzuschließen und den Anschlussbeitrag nach dem Kommunalabgabengesetz NRW zu zahlen.

Für eine Beitragserhebung müsse der Wasseranschluss mit einem wirtschaftlichen Vorteil verknüpft sein. Das sei jedoch bei der Nutzung des Grundstücks mit einer PV-Freiflächenanlage nicht der Fall, urteilte das OVG. Auch müsse der Grundstückseigentümer nicht dafür sorgen, dass Löschwasser bereit steht. Das Wasser, das zur Reinigung der PV-Anlage benötigt würde, könne zudem kostengünstiger durch Tankwagen bereit gestellt werden, argumentierte das OVG. Darüber hinaus sieht die Satzung des Wasserversorgungsverbandes eine Anschluss- und Benutzungspflicht nur für Grundstücke vor, auf denen regelmäßig Wasser verbraucht wird. Darunter falle aber nicht die Reinigung von PV-Anlagen, die nur in größeren zeitlichen Abständen erfolgt.

Ansprechpartner für alle rechtlichen Fragen zur Photovoltaik in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele und Rechtsanwältin Josefine Wilke.

 

 

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