Im Land Brandenburg sollen Windkraftanlagen künftig nur noch im Abstand von 1.000 Metern zur Wohnbebauung errichtet werden dürfen. Das sieht der Entwurf des Windenergieanlagenabstandsgesetzes vor, den das Kabinett beschlossen hat. Die Zustimmung des Landtags steht allerdings noch aus. Mit der Abstandsregelung will die Landesregierung Vorbehalten der Bevölkerung gegen den weiteren Ausbau der Windenergie begegnen und für mehr Akzeptanz sorgen. Damit dennoch der notwendige Ausbau der erneuerbaren Energien weiter vorangetrieben werden kann und ausreichend Flächen für Windenergie und Photovoltaikanlagen zur Verfügung stehen, sollen Optimierungsmöglichkeiten bei der Regionalplanung sowie Restriktionen beim Natur- und Artenschutz überprüft werden. Die Landesregierung will sich darüber hinaus auch auf Bundesebene dafür einsetzen, Vogelerkennungssysteme einzusetzen, um den Konflikt zwischen Artenschutz und Ausbau der Windenergie abzubauen.
Ansprechpartner für alle Fragen des Windenergierechts in unserer Praxis sind die Rechtsanwälte Janko Geßner, Dr. Jan Thiele und Tobias Roß.
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