Vortragsveranstaltung zu den aktuellen Herausforderungen des Klimaschutzes

Es ist höchste Zeit zum Handeln, um den Klimawandel aufzuhalten. Darüber waren sich Referenten und Teilnehmer einig, die auf Einladung von DOMBERT Rechtsanwälte aktuelle umweltpolitische Herausforderungen diskutierten. Auf der ersten Kanzlei-Präsenzveranstaltung seit vielen Monaten schilderte der renommierte Klimaforscher Prof. Dr. Dr. h.c. Hans Joachim Schellnhuber sehr eindringlich, welche dramatischen Folgen eine weitere Erderwärmung haben wird, wenn die 2-Grad-Vorgaben des Pariser Abkommens nicht eingehalten werden. „Ein Teil der Erde würde aus klimatischer Sicht unbewohnbar. Die Existenz der Zivilisation steht auf dem Spiel“, warnte der Gründungsdirektor des Potsdamer Instituts für Klimafolgenforschung. Bislang hätten die Regierungen zu wenig unternommen, um diese Entwicklung zu stoppen. Modelle wie die aktuellen Regelungen zur CO2-Bepreisung, die Lucas Hennicke von  der Universität Münster in seinem Vortrag vorstellte, stehen noch am Anfang.

Nun wird versucht, dem Klimaschutz auf dem Klageweg zum Durchbruch zu verhelfen. So sorgt das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts für zusätzlichen Handlungsdruck. Es entschied Mitte März, dass Teiles des Klimaschutzgesetzes von 2019 verfassungswidrig seien, weil es nachfolgende Generationen benachteilige. Sie dürften ab 2031 gar keine Treibhausgase mehr emittieren, wenn der völkerrechtliche Vertrag des Pariser Abkommens erfüllt werden muss. Wie Rechtsanwalt Dr. Maximilian Dombert ausführte, ergibt sich aus dem Grundgesetz die Verpflichtung des Staates für Klimaneutralität zu sorgen. „Dabei gewinnt der verfassungsrechtliche Schutz des Klimas an Gewicht, je mehr die Gefahren zunehmen“, so Dombert.

Obwohl die breite Öffentlichkeit von der Notwendigkeit des Klimaschutzes überzeugt ist, finden in der Praxis klimafreundliche Projekte noch oftmals keine Akzeptanz. Vermeintliche Interessenkonflikte – etwa zwischen Artenschutz und Klimaschutz – zeigen sich vor allem bei der Windenergie. Dabei ist ein massiver Ausbau für die Energiewende unverzichtbar. „Inzwischen sehen aber auch die Verwaltungsgerichte ein, dass beispielsweise Windenenergieanlagen dem Klimaschutz und dem öffentlichen Interesse dienen und dafür auch etwaige Nachteile im Artenschutz hinzunehmen sind“, stellt Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele fest.

Ansprechpartner für rechtliche Fragen des Umwelt- und Klimaschutzes in unserer Praxis sind die Rechtsanwälte Dr. Jan Thiele und Dr. Maximilian Dombert.

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