Bundesverwaltungsgericht veröffentlicht Entscheidungsgründe zur Berliner Kita-Finanzierung

Der Grundsatz der Trägerpluralität genießt bei der Finanzierung von Kitas einen hohen Stellenwert. Das geht aus den Entscheidungsgründen hervor, die das Bundesverwaltungsgericht jetzt veröffentlicht hat. Das Gericht hatte im Herbst 2023 entschieden, dass die in Berlin geltende Zuzahlungsgrenze von Eltern an Kita-Träger unzulässig ist (Az.: 5 C 6.22 vom 26.10.2023). Dombert Rechtsanwälte vertraten in allen Instanzen die klagende freie Kita-Trägerin, die letztlich Erfolg hatte.

Den Entscheidungsgründen zufolge sieht das Gericht das vom Land Berlin verfolgte Ziel der Beitragsbegrenzung als legitim an. Jedoch macht es im Rahmen der Abwägung deutlich, dass auch dieses Ziel nicht um jeden Preis verfolgt werden kann. Denn der Grundentscheidung des Bundesgesetzgebers, eine vielfältige Kinder- und Jugendhilfe mit unterschiedlichen Trägern aufrecht zu erhalten, genießt nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichtes ebenfalls einen hohen Rang. Danach ist es rechtswidrig, wenn ein Finanzierungssystem von vornherein so ausgestaltet ist, dass ein Teil der freien Träger ausgeschlossen wird.

Zu der Entscheidung und ihren möglichen Auswirkungen auch auf die Finanzierungssysteme in anderen Bundesländern veranstalten die Rechtsanwältinnen Dr. Beate Schulte zu Sodingen und Franziska Wilke, die die klagende freie Trägerin vertreten haben, am 25.04.2024 ein Online-Seminar. Details zum Inhalt und zur Anmeldung finden Sie hier.

Ansprechpartnerinnen für Fragen des Kita- und Schulrechts in unserer Praxis sind die Rechtsanwältinnen Dr. Beate Schulte zu Sodingen, Franziska Wilke und Charlotte Blech.

 

 

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