Nachdem zum Ende des Jahres das seit dem 01.01.2019 geltende Gute-Kita-Gesetz ausläuft, soll von 2023 an das neue „Kita-Qualitätsgesetz“ gelten. In den folgenden zwei Jahren stellt der Bund dann weitere gut vier Milliarden Euro für die Kindertagesbetreuung zu Verfügung. Am 24.08.2022 hat sich das Bundeskabinett bereits für den Entwurf des „Kita-Qualitätsgesetzes“ ausgesprochen. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.
In vielen Bundesländern, wie in auch Brandenburg, wurde seit 2019 vor allem die Beitragsfreiheit für den Kita-Besuch ausgebaut und mit den Mitteln des Gute-Kita-Gesetzes finanziert. Die Gelder aus dem neuen Gesetz sollen nun nicht mehr in weitere Beitragssenkungen fließen. Sie sollen vielmehr in Qualitätsverbesserungen wie zusätzliches Personal, längere Öffnungszeiten oder Sprachförderung investiert werden. Zudem sollen Kita-Gebühren künftig bundesweit nach einheitlichen Kriterien gestaffelt werden, zum Beispiel nach dem Einkommen der Eltern.
Ansprechpartnerinnen für Fragen des Kita-Rechts in unserer Praxis sind die Rechtsanwältinnen Dr. Beate Schulte zu Sodingen und Franziska Wilke.
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