Brandenburg: Geringverdiener müssen künftig nicht mehr für Kita zahlen

Eltern mit einem geringen Einkommen müssen in Brandenburg künftig keine Beiträge für die Unterbringung ihrer Kinder in Kitas und Horten mehr zahlen. Der Landtag stimmte am 13.03.2019 einstimmig für den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen (Drs. 6/10026). Die Beitragsfreiheit gilt vom 1. August 2019 an für Eltern mit einem Haushaltseinkommen bis zu 20.000 Euro und wird mit Mitteln aus dem “Gute-Kita-Gesetz” des Bundes finanziert, das zum 01.01.2019 in Kraft getreten ist. Das Land Brandenburg erhält hierfür 165 Millionen Euro.

Das Ausgleichsverfahren zwischen dem Einrichtungsträger, dem örtlichem Träger der öffentlichen Jugendhilfe und dem Land wird noch in einer Rechtsverordnung näher geregelt werden. Die Einnahmeausfälle, die den Kita-Trägern dadurch entstehen, sollen durch Zahlung eines noch festzusetzenden Pauschalbetrags ausgeglichen werden – in Anlehnung an den niedrigsten sozialverträglichen Elternbeitrag. Für die Anbieter, insbesondere die freien Träger der Jugendhilfe, wird durch die neue Regelung die Abhängigkeit von staatlichen Finanzierungssystemen verstärkt. Fehlen ihnen die Einnahmen und Steuerungsmöglichkeiten über die Elternbeiträge, müssen viele Kita-Träger ihre Betreuungs- und Bildungsangebote überprüfen und einschränken, denn die öffentliche Finanzierung garantiert nur Mindeststandards.

Ansprechpartner für das Bildungsrecht in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann und Rechtsanwältin Dr. Schulte zu Sodingen.

 

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