Die geplante Novellierung des fast 50 Jahre alten Bundeswaldgesetzes ist verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt Rechtsanwalt Tobias Roß in seinem Gutachten, das von der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände bei der Kanzlei DOMBERT Rechtsanwälte in Auftrag gegeben wurde. Die vorgesehene Beschränkung der Baumartenwahl, die Herabstufung der Holzproduktion und die Begrenzung anderer waldbaulich-betrieblicher Freiheiten verletzten die Grundrechte des Eigentums (Art. 14 GG) und der Berufsfreiheit (Art. 12 GG), erklärte Roß bei der Vorstellung seines Gutachtens am 17. Januar 2024.
In dem Gesetzentwurf werden Klimaschutz und Erhalt der Biodiversität als zentrale Gesetzeszwecke genannt, während die Holzproduktion erhebliche Einschränkungen erfährt. Für so weitreichende Wertminderungen und Nutzungseinschränkungen gebe es jedoch keine hinreichend gesicherte Tatsachen- und Erkenntnisgrundlagen, stellt Roß fest. Zudem seien die Neuregelungen auch nicht erforderlich, weil das geltende Waldgesetz weder eine adäquate Wiederaufforstung, noch den Waldumbau oder die Förderung von Biodiversität sowie den Schutz bedrohter Arten verhindere. Vor allem die erstmals in einem Bundeswaldgesetz vorgesehenen Strafvorschriften von bis zu einem Jahr Haft etwa für unerlaubte Kahlschläge, das Einbringen von Stoffen in den Waldboden oder für die Störung der „Stille des Waldes“ sind nach Ansicht von Roß eklatant verfassungswidrig.
« zurück