Neues Vergabegesetz in Thüringen

Seit dem 01.01.2024 gilt in Thüringen das neue Landesvergabegesetz (ThürVgG). Darin sind ein dynamischer Mindestlohn und erhöhte Wertgrenzen festgelegt worden.

Kommunen dürfen Aufträge nunmehr bei einem Auftragswert von bis zu 7.000 Euro direkt vergeben. Eine Verhandlungsvergabe ist bei Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem Auftragswert von 50.000 Euro zulässig. Eine freihändige Vergabe bei Bauleistungen ist bis zu einem Wert von 250.000 Euro erlaubt. Eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb darf für Liefer- und Dienstleistungsaufträge bis zu 100.000 Euro und für Bauleistungen bis zu einem Wert von 500.000 Euro erfolgen. Dabei ist zu beachten, dass es sich bei diesen Wertgrenzen um Untergrenzen handelt. Das Wirtschaftsministerium als Verordnungsgeber darf von diesen nach oben abweichen.

Als Vergabemindestlohn wird zunächst ein Entgelt von 13,91 Euro brutto pro Stunde festgelegt. Er soll immer um 1,50 Euro über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen.

Ansprechpartner für alle Fragen des Vergabe- und privaten Baurechts in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Janko Geßner, Rechtsanwältin Madeleine Riemer, Rechtsanwältin Dr. Janett Wölkerling, M. mel. und Rechtsanwalt Philipp Buslowicz, LL.M..

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