Die EU-Kommission hat die Schwellenwerte für öffentliche Aufträge turnusmäßig an die Währungskursveränderungen gegenüber dem Euro angepasst. Zum 1.1.2020 müssen öffentliche Auftraggeber die folgenden neuen Werte beachten:
- für Bauleistungen 5.350.000 Euro (derzeit 5.548.000 Euro)
- für Liefer-/Dienstleistungen 214.000 Euro (derzeit 221.000 Euro)
- für Konzessionen 5.350.000 Euro (derzeit 5.548.000 Euro)
„Die Anpassung führt ausnahmsweise zu niedrigeren Schwellenwerten. Öffentliche Auftraggeber müssen daran denken, dass sie vom nächsten Jahr an unter Umständen schon früher Aufträge europaweit ausschreiben müssen“, sagt Rechtsanwalt Janko Geßner.
Ansprechpartner für alle Fragen des Vergaberechts ist in unserer Praxis Rechtsanwalt Janko Geßner.
« zurück