Neue Schwellenwerte für europaweite Ausschreibungen

 

Für europaweite Vergabeverfahren gelten vom 1. Januar 2024 an neue Schwellenwerte. Diese hat die Europäische Kommission gerade veröffentlicht (EU-Kommission, 15.11.2023, 2023/2496, 2023/2497, 2023/2510). Wenn diese Größenordnungen bei geschätzten Auftragswerten erreicht wird, müssen die Aufträge europaweit ausgeschrieben werden. Die Wert betragen

  • 5.538.000 € für Bauaufträge und Konzessionen
  • 143.000 € für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von oberen und obersten Bundesbehörden
  • 443.000 € für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern
  • 221.000 € für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von allen übrigen öffentlichen Auftraggebern

 Ansprechpartner für alle Fragen des Vergabe- und privaten Baurechts in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Janko Geßner, Rechtsanwältin Madeleine Riemer, Rechtsanwältin Dr. Janett Wölkerling, M. mel. und Rechtsanwalt Philipp Buslowicz, LL.M..

« zurück