Für europaweite Vergabeverfahren gelten vom 1. Januar 2024 an neue Schwellenwerte. Diese hat die Europäische Kommission gerade veröffentlicht (EU-Kommission, 15.11.2023, 2023/2496, 2023/2497, 2023/2510). Wenn diese Größenordnungen bei geschätzten Auftragswerten erreicht wird, müssen die Aufträge europaweit ausgeschrieben werden. Die Wert betragen
- 5.538.000 € für Bauaufträge und Konzessionen
- 143.000 € für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von oberen und obersten Bundesbehörden
- 443.000 € für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern
- 221.000 € für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von allen übrigen öffentlichen Auftraggebern
Ansprechpartner für alle Fragen des Vergabe- und privaten Baurechts in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Janko Geßner, Rechtsanwältin Madeleine Riemer, Rechtsanwältin Dr. Janett Wölkerling, M. mel. und Rechtsanwalt Philipp Buslowicz, LL.M..
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