Zwangsgeld angedroht, weil Kita-Platz fehlt

Wegen eines fehlenden Kita-Platzes droht der Stadt Münster ein Zwangsgeld von 2.500 Euro. In einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Münster wurde die Stadt dazu verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen einen Platz in einer Kita oder Kindertagespflegestelle zur Verfügung zu stellen, der nicht mehr als 30 Minuten vom Wohnort der Familie entfernt ist. Dieser Verpflichtung ist die Stadt noch nicht nachkommen, weshalb jetzt das Zwangsgeld droht. Die Stadt habe nicht dargelegt, alle Möglichkeiten ausgeschöpft zu haben, um dem Kind einen wohnortnahen Betreuungsplatz anzubieten. Dafür müsse sie nachweisen können, dass sie bei den in Frage kommenden Einrichtungen auch nachgefragt habe. Einfache Behauptungen reichten nicht aus, so das Verwaltungsgericht Münster (Az.: 6 M 23/23 vom 17.11.2023). Für denkbar hielt das Gericht auch, „sich nicht nur nach aktuell freien Plätzen, sondern auch nach solchen zu erkundigen, die in absehbarer Zukunft, etwa durch einen Wohnortwechsel, frei würden“, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts. Darüber hinaus könne die Stadt fehlende Kita-Plätze auch nicht mit Personalmangel rechtfertigen.

Ansprechpartnerinnen für Fragen des Kita- und Schulrechts in unserer Praxis sind die Rechtsanwältinnen Dr. Beate Schulte zu Sodingen, Franziska Wilke und Charlotte Blech.

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