Gesetz zur Anpassung an Klimafolgen beschlossen

Bund, Länder und Kommunen müssen Pläne für die Folgen des Klimawandels erstellen. Nach dem Klimafolgenanpassungsgesetz, das der Bundestag beschlossen hat, sollen sie für Ereignisse wie Starkregen, Hitze oder Dürre künftig besser vorbereitet sein, um die Bevölkerung und die Infrastruktur besser zu schützen. Im Vergleich zum ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung, sind einige Regelungen noch detaillierter ausgestaltet worden. So wurde etwa das Gebot an alle Träger öffentlicher Aufgaben, bei ihren Planungen und Entscheidungen das Ziel der Klimaanpassung fachübergreifenden zu berücksichtigen, noch detaillierter gefasst. Dort hat der Gesetzgeber die konkret in öffentlichen Entscheidungen zu berücksichtigenden Klimawandelfolgen im einzelnen in einer nicht abschließenden Aufzählung benannt: Zu ihnen zählen u.a. Überflutung oder Überschwemmung bei Starkregen, Sturzfluten oder Hochwasser, das Absinken des Grundwasserspiegels oder Verstärkung von Trockenheit oder Niedrigwasser sowie Bodenerosion.

Darüber hinaus sieht das Gesetz verschiedene Pflichten vor: So soll der Bund eine Vorsorgestrategie mit messbaren Zielen vorlegen. Die Länder müssen eigene Klimaanpassunsstrategien vorlegen und darüber hinaus bestimmen, ob auf ihrem Landesgebiet die Kreise oder Kommunen für die lokalen Klimaanpassungsstrategien verantwortlich sind. Mit Risikoanalysen und Monitoring sollen die Klimaschäden genauer erfasst werden. Ungeklärt ist allerdings, wie die Maßnahmen und Programme für die Anpassungen an den Klimawandel finanziert werden sollen. Hinzu kommt, dass die Kommunen bis 2045 klimaneutral wirtschaften sollen. Auch das erfordert Investitionen, die sie aus eigener Kraft nicht stemmen können. „Die Finanzierungsfrage solcher klimapolitischen Maßnahmen ist mit der aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds noch einmal deutlich größer geworden“, sagt Rechtsanwalt Tobias Roß.

Ansprechpartner für alle rechtlichen Fragen zum Umwelt und Klimaschutz in unserer Praxis sind die Rechtsanwälte  Janko Geßner, Dr. Jan Thiele und Tobias Roß.

« zurück