Bundestag und Bundesrat haben dem Bau eines Terminals für Flüssiggas (LNG) im Hafen von Mukran auf der Insel Rügen zugestimmt. Sie haben eine entsprechende Änderung des LNG-Beschleunigungsgesetzes sowie des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen. Das schwimmende LNG-Terminal soll bereits im kommenden Winter in Betrieb gehen, um vor allem Ostdeutschland und Bayern mit Gas zu versorgen. Beschleunigungen sind auch für einzelne weitere Gasfernleitungen vorgesehen. Darüber hinaus konkretisiert das Gesetz Vorgaben für die klimaneutrale Nachnutzung stationärer landgebundener Anlagen mit Wasserstoff und Derivaten nach dem Jahr 2043, die einen langen zeitlichen Vorlauf haben. Genehmigungsverfahren sollen bereits im Sommer 2023 beginnen. Zudem sollen Kommunen mehr Spielräume erhalten, um zusätzliche Flächen für die Windenergie auszuweisen. Das soll ihnen zum Beispiel auch dann möglich sein, wenn die Regionalplanungen bisher keine Windflächen vorgesehen haben.
Ansprechpartner für alle rechtlichen Fragen zu erneuerbaren Energien in unserer Praxis sind die Rechtsanwälte Janko Geßner, Dr. Jan Thiele und Tobias Roß sowie die Rechtsanwältinnen Mareike Thiele, Josefine Wilke und Dr. Janett Wölkerling.
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