Freistaat Bayern öffnet weitere Flächen für die Windenergie

Der Bayerische Landtag hat eine teilweise Abkehr von bisherigen Abstandsregelung für Windenergieanlagen zur Wohnbebauung beschlossen. Die Änderung wird am 16. November in Kraft treten und die Flächenkulisse für Windenergie zumindest etwas erweitern. Nach der Bayerischen Bauordnung müssen Windenergieanlagen bislang einen Abstand der zehnfachen Anlagenhöhe (10-H) zur Wohnbebauung einhalten. Bei modernen Windenergieanlagen bedeutet das Abstände von 2.000 bis 2.500 Metern und mehr. Daher waren die Flächen für die Windenergienutzung in Bayern stark limitiert.

Nach dem neuen Art. 82 der Bayerischen Bauordnung soll auf bestimmten Flächen künftig nicht mehr 10-H gelten, sondern ein Abstand von 1.000 Metern zur Wohnnutzung im Innenbereich. In die Bauordnung wurde nunmehr ein Katalog der privilegierten Flächen aufgenommen. Diese umfassen:

  • Flächen innerhalb bestehender Windvorranggebiete und Sonderbauflächen gemäß Flächennutzungsplan
  • Flächen in einem Abstand von maximal 2.000 Metern zu Gewerbe- und Industriegebieten, wenn der erzeugte Strom zu mehr als 50 % im Gewerbegebiet selbst verbraucht wird
  • Flächen in Abständen bis 500 Meter um Haupteisenbahnstrecken, Autobahnen und mehrstreifige Bundesstraßen
  • das Repowering gemäß § 16b BImSchG
  • Flächen auf militärischen Übungsgeländen
  • Waldstandorte, wenn von der Mitte des Mastfußes zum Waldrand mindestens ein Abstand in Höhe des Rotorradius eingehalten wird.

„Damit verlässt Bayern zumindest ein Stückweit seine äußerst restriktive Linie im Bereich Windkraft“, begrüßt Rechtsanwalt Tobias Roß die Änderung. Vorhabenträgern empfiehlt er, bisher „schlummernde“ oder schon aufgegebene Projekte erneut rechtlich daraufhin zu prüfen, ob nach der neuen Gesetzeslage Realisierungschancen bestehen.

Ansprechpartner für alle rechtlichen Fragen zu erneuerbaren Energien in unserer Praxis sind die Rechtsanwälte  Janko Geßner,  Dr. Jan Thiele und Tobias Roß sowie die Rechtsanwältinnen Mareike ThieleJosefine WilkeRosa Daehnert und Dr. Janett Wölkerling.

 

 

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