Die Bundesregierung will die Genehmigungsverfahren für immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen, darunter auch Anlagen der Erneuerbaren Energien, deutlich beschleunigen. Dazu zählen insbesondere Windkraftanlagen an Land und Elektrolyseure für grünen Wasserstoff. Über den Gesetzentwurf „zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht“ der Bundesregierung hat der Bundestag am 6. Juli 2023 in erster Lesung beraten.
Der Gesetzentwurf sieht vor, das Klima als Schutzgut in das Bundesimmissionsschutzgesetz aufzunehmen. Zudem sind verschiedene Anpassungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz und der Verordnung zur Durchführung des Genehmigungsverfahrens vorgesehen. So sollen zum Beispiel Anlagenbetreiber künftig leichter Unterlagen im Genehmigungsverfahren nachreichen und Behörden Genehmigungsfristen nicht mehr unbeschränkt verlängern können. Darüber hinaus sollen das Repowering erleichtert und die Rolle des Projektmanagers gestärkt werden. Der Gesetzentwurf dient zudem dazu, verschiedene EU-Vorgaben in nationales Recht umzusetzen.
Ansprechpartner für alle rechtlichen Fragen zu erneuerbaren Energien in unserer Praxis sind die Rechtsanwälte Janko Geßner, Dr. Jan Thiele und Tobias Roß sowie die Rechtsanwältinnen Mareike Thiele, Josefine Wilke und Dr. Janett Wölkerling.
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