Kommunale Spitzenverbände beauftragen DOMBERT mit Gutachten zur Fluchtaufnahme

Die kommunalen Spitzenverbände des Landes Rheinland-Pfalz wollen Klarheit darüber erhalten, wer für die Kosten der Unterbringung und Integration geflüchteter Menschen aufkommen muss. Sie haben bei der Kanzlei DOMBERT Rechtsanwälte daher ein Gutachten zum Landesaufnahmegesetz in Auftrag gegeben. Derzeit decken die finanziellen Mittel, die Kommunen vom Land für die Bewältigung dieser Aufgabe erhalten, die tatsächlichen Kosten nur etwa zu einem Drittel ab, klagen die Spitzenverbände. Das Land weigere sich aber, mehr zu zahlen. In dem Gutachten soll nun auch geklärt werden, ob das Land Rheinland-Pfalz verpflichtet ist, sämtliche Kosten zu tragen, die mit der Aufnahme geflüchteter Menschen verbunden ist. „Diese Kosten der Fluchtaufnahme belasten die ohnehin angespannten kommunalen Haushalte im ganzen Bundesgebiet. Die rechtliche Klärung dieser Frage dürfte daher weit über die Grenzen des Landes Rheinland-Pfalz von erheblichem Interesse sein“, sagt Prof. Dr. Matthias Dombert, der das Gutachten verfasst. Thematisch knüpft der Auftrag an eine Untersuchung an, in der es im Auftrag des Thüringer Landkreistages um ähnliche Finanzierungsansprüche der Landkreise im Freistaat Thüringen ging. Dombert hat in den vergangenen Jahren vielen Kommunen – Landkreisen, Städten und Gemeinden – in Verfahren vor den Verfassungsgerichten dazu verholfen, dass ihre finanziellen Belange besser berücksichtigt werden.

Ansprechpartner für alle Frage der Kommunalfinanzierung ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Dombert.

 

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